Egal,ob
Sie nur zur Blutabnahme zu Ihrem Hausarzt möchten oder vielleicht einen
längeren Krankenhausaufenthalt in Bremen , Hamburg oder Hannover antreten
müssen. Sie
planen einen Kuraufenthalt ? Wir fahren Sie hin und holen Sie selbstverständlich
auch wieder ab.
Wenn
die Fahrten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet
werden sollen,muss bei allen Fahrten zu einer ambulanten
Behandlung zwingend eine GENEHMIGUNG
(nicht zu verwechseln mit der Befreiung) von
ihrer Krankenkasse eingeholt werden. Zu ambulanten Behandlungen zählen
seit 1.Juli 2008 auch ambulante Augen OP's. Liegt
ihnen eine Befreiung Ihrer Krankenkasse vor,
so rechnen wir die Fahrt(en) komplett mit Ihrer Krankenkasse
ab,
ihre Zuzahlung entfällt dann. Bitte
legen Sie uns Ihre Befreiung bei jeder Fahrt vor. Wir sind leider
von den Krankenkassen angewiesen, die Befreiung bei jeder Fahrt zu kontrollieren
und auf Ihrer "Verordnung zur Krankenbeförderung " zu quittieren. |